Auszug aus der Vereinssatzung
§ 2 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 01.01.1977
2. Der Verein setzt sich zum Ziel, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen durchzuführen, die zur aktuellen, präventiven und grundsätzlichen Verbesserung der Lage von Frauen, insbesondere lesbischen Frauen, in dieser Gesellschaft dienen und vermittelt Kenntnisse um ihren Gleichheitsanspruch nach Art. 3 GG auf allen Ebenen ihres Lebens umzusetzen.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Information, Interessen- und Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus bietet der Verein gesellschaftliche, sportliche und kulturelle Aktivitäten an.
Monatlicher Mindestbeitrag 3 €
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Im übrigen ist LeiA offen für alle Frauen, egal ob Vereinsmitfrau oder nicht.
Unsere Mitfrauen unterstützen mit ihrem Beitrag unsere Aktivitäten.